AGB

Veranstalter: Wolfram Kleis, 32547 Bad Oeynhausen

  1. Anmeldung/Bestätigung
    a) Die Anmeldung muss schriftlich auf dem übersandten Anmeldeformular vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu entrichten. Erst durch die 10%ige Anzahlung, das unterschriebene Anmeldeformular und die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters kommt der Reisevertrag zustande.
    b) Die Leistungen des Veranstalters richten sich nach der der Buchung zugrunde liegenden aktuellen Leistungsbeschreibung sowie den Unterlagen und diesen Bedingungen.
  2. Zahlung der Teilnahmegebühr
    Die Teilnahmegebühr ist nach Abschluss des Vertrages und nach Erhalt der Unterlagen Zug um Zug zu zahlen, spätestens jedoch 45 Tage vor Antritt der Reise.
  3. Umbuchung/Ersatzperson
    Tritt der Teilnehmer/in mehr als 35 Tage vor Beginn zurück und lässt sich gleichzeitig durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– € erhoben. Alle Änderungswünsche müssen schriftlich unter Beifügung aller bis dahin erhaltenen Unterlagen angemeldet werden. Für die Gebührenberechnung ist das Datum des Eingangs beim Veranstalter entscheidend. Für die Umbuchung auf einen anderen Termin, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,–€ pro Person erhoben.
  4. Rücktritt des Teilnehmers/ der Teilnehmerin
    Der Teilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann der Veranstalter Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je Teilnehmer/in verlangen:
    bis zum 45. Tag vor Beginn: 8 % des Preises;
    vom 44. bis 22. Tag vor Beginn: 15 % des Preises;
    vom 21. bis 15. Tag vor Beginn: 25 % des Preises;
    vom 14. bis 7. Tag vor Beginn: 45 % des Preises;
    ab dem 6. Tag vor Beginn: 55 % des Preises;
    im Falle des unangekündigten Nichtantritts 100 %.
    im Falle des Abbruchs 100%, nicht in Rechnung gestellte
    Unterkunft und Verpflegung kann aus Kulanzgründen
    erstattet werden.
    Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann
    dieser geltend gemacht werden.
  5. Rücktritt/Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter
    a) Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine/ihre weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Teilnehmer/innen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Den Anordnungen des Veranstalters ist deshalb Folge zu leisten. Dies gilt im besonderen Maße für Maßnahmen, die die Sicherheit der Teilnehmer/innen und des Veranstalters angehen. Dem Veranstalter steht in diesem Falle die Teilnahmegebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung ergeben.
    Schadensersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt.
    b) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Beim Unterschreiten dieser Zahl ist der Veranstalter berechtigt
    15 Tage vor Reiseantritt oder zum Ablauf der jeweils ausgeschriebenen Anmeldefrist die Veranstaltung
    abzusagen. Die einbehaltene Gebühr wird in diesem Fall unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Die
    maximale Teilnehmerzahl beträgt 12 Personen bzw. in Ausnahmefällen bei leichten Mittelgebirgswanderungen
    15 Personen.
    c) Eine Annullierung der Reise behält sich der Veranstalter ausdrücklich für den Fall vor, dass er erkrankt und
    kein Ersatz gefunden werden kann. In diesem Fall wird die anteilige Kursgebühr unverzüglich erstattet.
    d)
    Ein weitergehender Anspruch aus den Punkten 6. b. u. c., auch wenn die Reise schriftlich bestätigt wurde,
    ist ausgeschlossen.
    e) Etwaige Programmänderungen, z. B. bedingt durch Schlechtwetter, behält sich der Veranstalterausdrücklich vor.
  6. Haftung, Versicherungen
    Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der schriftlich bestätigten Leistungen. Er verpflichtet sich, diese ordnungsgemäß durchzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden. Für seine physische und psychische Eignungen zu den Aktivitäten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich; er verpflichtet sich, alle von dem Veranstalter hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge von Nichtbeachtung von Hinweisen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Anreise, auch nicht im Rahmen von Fahrgemeinschaften. Mängel während der Veranstaltung sind unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Teilnahme an der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, so kann der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Jeder Teilnehmer ist für seinen/ihren ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, die von den Teilnehmern/innen verursacht wurden. Empfohlene Versicherungen: Unfall- Kranken- u. Reisegepäckversicherung, Haftpflicht- u. Reiserücktrittskosten- u. Reiseabbruchversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung.
  1. Verjährung der Ansprüche
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach
    Beendigung der vertragsmäßigen Reisedauer gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Ansprüche des Teilnehmers
    verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der vertragsmäßigen Reisedauer.
  2. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.
  3. Mitwirkungspflicht
    Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu
    einer Behebung der Störung beizutragen. Ansprüche wegen Nichterbringung sind innerhalb von einem Monat nach
    vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
  4. Allgemeines
    Sämtliche Angaben der Veranstaltungen über Programm, Leistungen, Termine und Preise und Bedingungen entsprechen
    dem Stand der bereits übersandten Informationen. Änderungen und Berichtigungen aufgrund von Druckfehlern bleiben
    vorbehalten. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 10 % vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger, z. B.
    Unterkünfte, nachweisbar in dem Rahmen unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen über 10 % kann der
    Teilnehmer/in kostenfrei zurücktreten. Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.

    Durch die Anmeldung werden die o. a. Bedingungen anerkannt.